Marktratssitzung_20140603

UBF

Unabhängige Bürgergemeinschaft Falkenberg

03.06.2014 - Bericht über die Sitzung des Marktgemeinderates Falkenberg

Nach Eröffnung der Sitzung wurde zunächst das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 5. Mai 2014 einstimmig genehmigt.

 

Als zweiter Punkt stand die Entschädigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses auf der Tagesordnung. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde beschlossen, die bisherige Regelung mit einem Sitzungsgeld von 20,00 EUR beizubehalten.

 

Im weiteren Verlauf wurde über eine Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindever-fassungsrechtes beraten. Nachdem gegen den vorgelegten Satzungsentwurf keine Einwände vorgetragen wurden, wurde der Entwurf einstimmig angenommen.

 

Im Tagesordnungspunkt 4 ging es um eine neue Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Falkenberg. Im Einzelnen gibt es hier lediglich geringfügige Änderungen zu § 3 „Akteneinsicht“ und bei der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters. Bei letzterem wurde die Bewirtschaftungsbefugnis des 1. Bürgermeisters von 2.500 € auf 3.000 € erhöht.

Bei der Genehmigung des Sitzungsprotokolls der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde festgelegt, dass das Protokoll während der Dauer der Sitzung zur Einsichtnahme aufliegt und als genehmigt gilt, wenn bis zum Ende der Sitzung keine Einwände erhoben werden. In § 14, Abs. 2, wurde die weitere Stellvertretung des ersten Bürgermeisters für den Fall geregelt, dass auch der zweite Bürgermeister verhindert ist. Wie bereits in der letzten Sitzung vom Marktgemeinderat beschlossen, ist dann das Mitglied Peter Bork weiterer Stellvertreter. Die Möglichkeit der Digitalisierung (wie elektronische Ladung, Bereitstellung der Sitzungsunterlagen und Niederschriften) wurde noch nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen, da die technischen Voraussetzungen unter Berücksichtigung des Datenschutzes erst noch aufgebaut werden müssen. Die neue Geschäftsordnung wurde schließlich mit 9 : 0 Stimmen angenommen.

 

Der Tagesordnungspunkt 5 „Bildung eines Referates Burg und die Benennung eines Referenten (Burgbeauftragten)“ wurde auf Antrag der UBF erneut vertagt, da den neu gewählten Marktgemeinderatsmitgliedern immer noch keine Daten über das Burgprojekt vorgelegt wurden.

 

Im nächsten Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die rechtsaufsichtliche Stellungnahme des Landratsamtes Tirschenreuth zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2014 des Marktes Falkenberg. Demnach gibt es seitens des Landratsamtes bis auf einige Anregungen keine Einwände.

 

Eine längere Diskussion gab es zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zur Teilbefreiung vom Benutzungszwang der Wasserversorgung. Da das Gericht nach Meinung aller Gemeinderäte keine praktikablen Lösungsvorschläge in der Urteilsbegründung vorgeschlagen hat, soll nun auf Vorschlag der UBF rechtlich geprüft werden, ob durch eine Änderung der Wasserabgabesatzung die Entnahme von Brauchwasser aus eigenen Brunnen gänzlich untersagt werden kann.

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 15. Juli 2014 um

20:00 Uhr im Rathaus in Falkenberg statt.

 

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